Teilnahmebedingungen zum Freunde-werben-Freunde-Partnerprogramm; Stand 21.04.2011
Die GrünHausEnergie GmbH (GHE) gibt Privatpersonen (nachfolgend Werber) die Möglichkeit, Dritte (nachfolgend Geworbener) auf die Produkte der GHE hinzuweisen. Sofern GHE den Geworbenen nach Abschluss eines Versorgungsvertrages tatsächlich mit Strom beliefert und weitere Bedingungen nach Maßgabe dieser Teilnahmebedingungen erfüllt sind, erhält der Werber eine Prämie für die erfolgreiche Werbung. Dies gilt jedoch nur, sofern der Geworbene für GHE ein Neukunde ist.
Für die Teilnahme am Freundewerben-Freunde-Partnerprogramm (nachfolgend Partnerprogramm) gelten die folgenden Teilnahmebedingungen.
1. Teilnahme
1.1. Werber kann jede voll geschäftsfähige Person ab 18 Jahren sein, die ihren Wohnsitz in Deutschland hat und sich auf der Internetseite von GHE registriert. Darüber hinaus muss der Werber über ein Bankkonto verfügen, auf das etwaige Geldprämien ausgezahlt werden können. Der Werber muss nicht selbst Kunde der GHE sein.
1.2. Geworben werden kann grundsätzlich jede voll geschäftsfähige Person über 18 Jahren, die ihren Wohnsitz innerhalb des Versorgungsgebietes von GHE hat. Um eine Prämie zu erhalten, muss es sich bei der Person um einen Neukunden für GHE handeln. Dies ist der Fall, wenn der Geworbene in den letzten zwei Jahren nicht als Kunde bei GHE registriert war.
1.3. Die Antragsstellung des Geworbenen stellt noch keinen Vertragsschluss dar. Kommt es nach Prüfung durch GHE zu einem Vertragsschluss mit dem Geworbenen und wird dieser von GHE tatsächlich mit Strom versorgt, erhält der Werber, nach Zahlung der ersten Abschlagszahlung durch den Geworbenen, eine Prämie. GHE behält sich das Recht vor, einen Vertragsschluss jederzeit ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
1.4. Die Anzahl von E-Mails, die pro Monat versandt werden können ist aus rechtlichen Gründen begrenzt.
1.5. Es ist dem Werber untersagt, sich selbst zu werben.
1.6. Die gewerbliche Nutzung des Partnerprogramms ist nicht gestattet.
2. Rechtsbeziehung zwischen Werber und GHE
2.1. Durch die Teilnahme am Partnerprogramm entsteht kein auf unbestimmte Zeit angelegtes Auftragsverhältnis zwischen dem Werber und GHE. Der Werber wird weder Arbeitnehmer, Handelsvertreter, Beauftragter noch Erfüllungsgehilfe der GHE oder eines Unternehmens der Unternehmensgruppe Tengelmann. Im Zweifel beruft sich GHE ausdrücklich auf §92b HGB.
2.2. Der Werber unterliegt keiner wie auch immer gearteten Verpflichtung, für die GHE tätig zu werden oder Dritte zu werben. Er kann jederzeit entscheiden, ob und in welchem Umfang er am Partnerprogramm teilnimmt oder die Teilnahme beendet.
2.3. Der Werber ist nicht mit dem Abschluss oder der Vermittlung von Verträgen betraut oder hierzu bevollmächtigt. Er darf weder Erklärungen im Namen von GHE abgeben, noch für diese entgegennehmen und ist auch nicht zum Inkasso oder zur rechtsgeschäftlichen Vertretung berechtigt.
2.4. GHE ist nicht zur Aufnahme einer Person in das Partnerprogramm verpflichtet und behält sich vor, Anträge auf Teilnahme am Partnerprogramm ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3. Verhaltensregeln und Pflichten des Werbers
3.1. Grundsätzlich hat sich der Werber im Rahmen des Partnerprogramms so zu verhalten, dass in keiner Weise der Ruf oder das Ansehen der GHE beeinträchtigt, andere Personen geschädigt, belästigt oder sonst deren Rechte verletzt werden.
3.2. Der Werber hat sich bei versendeten Nachrichten eindeutig als Absender zu erkennen zu geben.
3.3. Der Werber hat stets anzugeben, dass er für die erfolgreiche Werbung eine Prämie von der GHE erhält.
3.4. Der Werber verpflichtet sich, alle geltenden Rechtsvorschriften zu beachten.
3.5. Der Werber verpflichtet sich dazu, seine hinterlegten Kontaktdaten auf dem aktuellen Stand zu halten.
3.6. Es ist dem Werber insbesondere untersagt:
- Telefonanrufe, Telefaxmitteilungen, E-Mails, SMS oder sonstige elektronische Kommunikationsmittel im Rahmen des Partnerprogramms einzusetzen, ohne ein vorheriges, ausdrückliches Einverständnis des Empfängers eingeholt zu haben. Eine Nutzung vorgenannter elektronischer Kommunikationsmittel ohne entsprechendes Einverständnis stellt nicht nur einen Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen, sondern auch gegen geltende Gesetze dar;
- den Geworbenen zum Vertragsabschluss zu nötigen oder private Vertrauensverhältnisse auszunutzen. Der Werber darf den Geworbenen vor allem in keiner Form unter Druck setzen, in seiner Willensentschließung beeinträchtigen oder sonstige unsachliche Mittel oder Methoden anwenden;
- zu beraten, unrichtige, unvollständige oder einseitige Produktinformationen zu verwenden sowie den Geworbenen generell zu täuschen;
- zu behaupten oder anzudeuten Arbeitnehmer oder Erfüllungsgehilfe von GHE und/oder einem mit GHE verbundenen Unternehmen zu sein;
- sich Dritter im Rahmen der Teilnahme am Partnerprogramm zu bedienen;
- Dritten einen Anteil an der Prämie oder einen andersartigen Vorteil zuzusagen;
- andere als die von GHE zur Verfügung gestellten Werbemittel zu verwenden;
- mehrfach an die gleiche Person E-Mails über das Partnerprogramm zu versenden, sofern der Geworbene nicht jeweils erneut sein ausdrückliches Einverständnis erklärt hat.
3.7. Der Werber wird GHE das nach 3.6 notwendige Einverständnis für die Kontaktierung über elektronische Kommunikationsmittel, insbesondere auch bei Versendung von E-Mails über die Internetseite von GHE, auf Verlangen schriftlich nachweisen.
4. Prämie
4.1. Ein Anspruch auf Prämienzahlung besteht nur, wenn das Vertragsangebot des Geworbenen durch GHE angenommen wurde, der Geworbene in die Versorgung gebracht wird, der Vertrag nicht innerhalb der Widerspruchsfrist widerrufen und die erste Abschlagszahlung bezahlt wurde. Der Geworbene muss darüber hinaus Neukunde für GHE sein.
4.2. Weiterhin ist es für einen Anspruch auf eine Prämie notwendig, dass GHE eine Zuordnung des Geworbenen zum Werber möglich ist. Dies setzt voraus, dass der in der E-Mail enthaltene Link innerhalb von 30 Tagen aufgerufen und ein Antrag auf Abschluss eines Vertrages mit GHE durch den Geworbenen an GHE gesandt wird. GHE ist nicht zur Zahlung einer Prämie verpflichtet, wenn diese Zuordnung GHE nicht möglich ist.
4.3. Alternativ zur Werbung eines Neukunden per E-Mail besteht die Möglichkeit, dass der Werber die auf der Internetseite im Rahmen des Partnerprogramms zur Verfügung gestellten Vertragsdokumente ausfüllt, ausdruckt und durch den Geworbenen unterschrieben an GHE sendet. Auch hier muss eine Zuordnung des Geworbenen zum Werber möglich sein. Die Voraussetzungen der Ziffer 4.1 müssen darüber hinaus ebenfalls vorliegen.
4.4. GHE behält sich das Recht vor, jederzeit die für eine erfolgreiche Werbung zu gewährende Prämie zu ändern. Es gilt stets die aktuell auf der Internetseite:
www.jetzt-umschalten.de angegebene Prämie. Maßgeblich für die einzelne Kundewerbung ist die zum Zeitpunkt der Absendung des Antrages zum Vertragsschluss auf der Interseite angegebene Prämie.
4.5. Eine Geldprämie wird dem Werber direkt auf das bei der Registrierung angegebene Bankkonto überwiesen. GHE wird durch Überweisung auf das angegebene Konto von seiner Leistungspflicht aus diesem Vertrag frei.
4.6. Bei Sachprämien gilt das Angebot solange der Vorrat reicht. Ein Anspruch auf eine konkrete Sachprämie besteht nicht. GHE wird durch Absendung der Sachprämie von ihrer Leistungspflicht frei. Die Transportgefahr trägt der Werber.
4.7. Wurden Prämien ausgezahlt oder versandt, auf die kein Anspruch bestand oder besteht, so sind diese vom Werber zurückzugeben. Gleiches gilt bei Kündigung eines Energielieferungsvertrages aus wichtigem Grund innerhalb von 12 Wochen ab Vertragsschluss. GHE behält sich die Aufrechnung mit Rückzahlungsbeträgen gegen die Ansprüche auf Prämien vor.
4.8. Pro geworbenen Neukunden erhält der Werber nur eine Werbeprämie, auch wenn der Geworbene mehrere Verträge bei GHE abschließt.
4.9. GHE wird die Prämie dem Werber innerhalb von 3 Monaten überweisen/übersenden.
5. Ausschluss/Haftung
5.1. Die Möglichkeit, Personen über GHE zu werben, dient nicht dazu, andere zu belästigen. Der Werber ist für die von ihm über das Partnerprogramm gesendeten Nachrichten verantwortlich.
5.2. Bei einem schuldhaften Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen entsteht kein Anspruch auf die Prämie. GHE behält sich in diesem Fall das Recht vor, Werber vom Partnerprogramm auszuschließen und Prämien auch nachträglich abzuerkennen oder zurückzufordern. Ebenso werden Personen ausgeschlossen, die sich unlauterer Hilfsmittel bedienen, versuchen sich durch Manipulation Vorteile zu verschaffen oder bei der Registrierung falsche oder erfundene Personendaten angeben. Weitergehende Ansprüche von GHE bleiben unberührt.
5.3. GHE ist zu keiner Zeit verpflichtet, Geworbene zu beliefern oder mit diesen Verträge abzuschließen. GHE behält sich das Recht vor, das Angebot auf den Abschluss eines Versorgungsvertrages jederzeit ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Eine Haftung der GHE aus Verschulden bei Vertragsschluss kann hieraus in keinem Fall begründet werden. Der Werber kann aus der Ablehnung generell keine Ansprüche gegen GHE geltend machen.
5.4. GHE haftet weder für eine fehlerhafte Übermittlung noch für den Verlust von Daten, für fehlgeleitete Bestellungen oder verspätete Lieferung sowie für etwaige Schwierigkeiten, die das Resultat der Energielieferung beeinflussen. GHE übernimmt insbesondere keine Haftung, wenn die Registrierungsdaten nicht ordnungsgemäß eingegeben werden. Die angegebene E-Mail-Adresse sowie sämtliche Personenangaben müssen korrekt sein, damit im Falle der Prämienversendung eine entsprechende Benachrichtigung erfolgen kann.
5.5. GHE haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für den Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder der Schädigung von Leben, Körper oder der Gesundheit. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Die Haftungsbeschränkung erstreckt sich auch auf Erfüllungsgehilfen der GHE.
5.6. Sollte GHE von Dritten im Zusammenhang mit einer schuldhaften Verletzung der Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen oder einhergehender vertraglicher Verpflichtungen durch den Werber in Anspruch genommen werden, wird der Werber GHE von diesen Ansprüchen vollumfänglich freistellen. Dies bezieht sich insbesondere auf die vorherige Einholung des Einverständnisses des Geworbenen hinsichtlich der Kontaktierung über elektronische Kommunikationsmittel nach Ziffer 3.6. Voraussetzung hierfür ist, dass GHE den Werber über geltend gemachte Ansprüche umgehend informiert, keine Zugeständnisse oder Anerkenntnisse oder diesen gleichkommende Erklärungen abgibt und es dem Werber ermöglicht, auf seine Kosten alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen über die Ansprüche zu führen. Die Verpflichtung zur Freistellung ist in dem Umfang ausgeschlossen, in dem die GHE selbst ein Mitverschulden trifft. Darüber hinaus wird der Werber GHE die wegen der Inanspruchnahme durch Dritte entstehenden oder entstandenen Kosten ersetzen. Dies schließt die Kosten der Rechtsverteidigung mit ein.
5.7. Der Werber wird GHE bei der Verteidigung gegen Ansprüche Dritter durch Abgabe von Erklärungen und sonstige Informationen im notwendigen Umfang unterstützen.
6. Datenschutz
6.1. Es gelten die Datenschutzbestimmungen von GHE unter:
www.jetzt-umschalten.de
6.2. Mit Zustimmung zu diesen Teilnahmebedingungen erklärt sich der Werbende damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten für die Durchführung und Abwicklung des GHE-Partnerprogramms gespeichert und genutzt werden. Außerdem erlaubt er GHE, ihn im Rahmen des Partnerprogramms per E-Mail oder über sonstige der GHE durch den Werber übermittelte Kommunikationswege zu kontaktieren.
6.3. GHE wird alle geltenden Bestimmungen, insbesondere des Datenschutzes, einhalten und die Daten vertraulich behandeln. GHE wird die Daten, abgesehen von den mit ihr nach §15 AktG verbundenen Unternehmen, und hier nur im für die Durchführung des Partnerprogramms notwendigen Umfang, nicht an Dritte weitergeben.
6.4. Sollte der Werber gegen Pflichten dieses Vertrages verstoßen und Dritte dadurch schädigen, insbesondere durch wettbewerbswidrige Werbung, ist die GHE berechtigt, seine Daten an geschädigte Dritte herauszugeben.
7. Vertragslaufzeit/Kündigung
7.1. Die Bedingungen des Kundenwerbeprogramms der GrünHaus Energie sind zunächst gültig bis 31.12.2011.
7.2. Jede der Parteien ist berechtigt, diese Vereinbarung ohne Einhaltung einer Frist ordentlich zu kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Ein Grund zur fristlosen Kündigung besteht für GHE in jedem Fall, wenn der Werber gegen diese Teilnahmebedingungen oder Gesetze verstößt.
7.3. Kündigungen können direkt über die
Abmeldefunktion auf der Internetseite des Partnerprogramms unter www.jetzt-umschalten.de oder schriftlich an GrünHausEnergie GmbH Postfach 10 06 10 in 45406 Mülheim an der Ruhr erfolgen.
8. Allgemeines/Schlussbestimmungen
8.1. Die GHE behält sich das Recht vor, jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen die zur Werbung zugelassenen Produkte sowie deren Bedingungen zu ändern.
8.2. GHE kann die Teilnahmebedingungen für das Partnerprogramm jederzeit ändern oder ergänzen. Die Benachrichtigung des Werbers erfolgt schriftlich oder per E-Mail. Änderungen oder Ergänzungen werden vier Wochen, nachdem die entsprechende Mitteilung dem Werber zugegangen ist, wirksam, es sei denn, der GHE geht bis zu diesem Zeitpunkt ein entsprechender Widerspruch des Werbers zu. GHE wird den Werber auf die Bedeutung des unterlassenen Widerspruchs in der Mitteilung besonders hinweisen. Im Falle des Widerspruchs durch den Werber wird diese Vereinbarung einen Monat nach Zugang des Widerspruchs bei GHE beendet und der Werber vom Partnerprogramm ausgeschlossen. Eine erneute Anmeldung unter Zustimmung zu den dann gültigen Teilnahmebedingungen ist möglich.
8.3. Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag sind für den Werber ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der GHE nicht auf Dritte übertragbar. Insbesondere ist eine Abtretung des Prämienanspruchs nicht zulässig.
8.4. Mitarbeitern der Unternehmensgruppe Tengelmann ist die Teilnahme am Partnerprogramm nicht gestattet.
8.5. Erfüllungsort für die Leistungen des Werbers ist Mülheim an der Ruhr.
8.6. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
8.7. Diese Teilnahmebedingungen enthalten die abschließenden Regelungen zum Partnerprogramm. Nebenabreden sind nicht getroffen. Eine Änderung dieser Bestimmungen bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für eine Regelung, mit der diese Schriftform abgedungen wird.
8.8. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen nichtig oder unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle nichtiger oder unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen. Dies gilt ebenfalls für Regelungslücken.